Zwei Gesetzesentwürfe, die auf unserer Konferenz „Neuerungen im Arbeitsrecht“ behandelt wurden, wurden verabschiedet und im Amtsblatt veröffentlicht.
1. Plan zur Erhaltung von Arbeitsplätzen (“Plan de maintien dans l’emploi” – PME) (Gesetz vom 3. März 2026, Amtsblatt A Nr. 109 vom 6. März 2026):
Das Gesetz tritt am 10. März 2026 in Kraft.
2. Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigung (Gesetz vom 3. März 2026, Amtsblatt A Nr. 106 vom 6. März 2026):
Die Bestimmungen über Urlaub und Entschädigungsverfahren für Begünstigte eines Beschäftigungsförderungsvertrags (“contrat d’appui-emploi” - CAE) oder eines Berufseinführungsvertrags (“contrat d’initiation à l’emploi” - CIE) sowie für Begünstigte eines Wiedereingliederungsvertrags (“contrat de réinsertion-emploi” - CRE) wurden harmonisiert.
Das Gesetz tritt am 1. Juli 2026 in Kraft.
Unsere Abteilung für Arbeitsrecht steht Ihnen für alle Fragen zu diesen beiden neuen Gesetzen gerne zur Verfügung.