10/03/2026

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Plan zur Erhaltung von Arbeitsplätzen und Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigung: zwei neue Gesetze im Amtsblatt veröffentlicht

Zwei Gesetzesentwürfe, die auf unserer Konferenz „Neuerungen im Arbeitsrecht“ behandelt wurden, wurden verabschiedet und im Amtsblatt veröffentlicht.

 

1. Plan zur Erhaltung von Arbeitsplätzen (“Plan de maintien dans l’emploi” – PME) (Gesetz vom 3. März 2026, Amtsblatt A Nr. 109 vom 6. März 2026): 

  • Der Konjunkturausschuss (“Comité de conjoncture”) kann künftig die Sozialpartner, die einen PME unterzeichnet haben, schriftlich dazu auffordern, bestimmte Informationen über dessen Umsetzung mitzuteilen. Die Informationen müssen innerhalb eines Monats an das Sekretariat des Konjunkturausschusses übermittelt werden.
  • Die Bedingungen und Modalitäten für die Kofinanzierung von im Rahmen eines PME durchgeführten Schulungen durch den Beschäftigungsfonds (“Fonds pour l’emploi”) sind nun im Arbeitsgesetzbuch festgelegt. 

Das Gesetz tritt am 10. März 2026 in Kraft.


2. Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigung (Gesetz vom 3. März 2026, Amtsblatt A Nr. 106 vom 6. März 2026): 


Die Bestimmungen über Urlaub und Entschädigungsverfahren für Begünstigte eines Beschäftigungsförderungsvertrags (“contrat d’appui-emploi” - CAE) oder eines Berufseinführungsvertrags (“contrat d’initiation à l’emploi” - CIE) sowie für Begünstigte eines Wiedereingliederungsvertrags (“contrat de réinsertion-emploi” - CRE) wurden harmonisiert.

Das Gesetz tritt am 1. Juli 2026 in Kraft.


 

Unsere Abteilung für Arbeitsrecht steht Ihnen für alle Fragen zu diesen beiden neuen Gesetzen gerne zur Verfügung.

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